Bestimmungen für Eliteläufer*innen

Liebe Eliteläufer*innen,

Die Vereinigung StraLugano erlässt für die Eliteläufer*innen die folgenden Richtlinien:

  1. Die Eliteläufer*innen werden von Richi Umberg, Project Manager eingeladen. Wer die Richtlinien erfüllt, kann sich mit dem Anmeldeformular bewerben.

  2. Bitte beachtet, dass die Grösse des eingeladenen Eliteläufer-Startfeldes aufgrund unseres Budgets limitiert ist.

  3. Damit wir die Bewerbung überprüfen können, schicken sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
    - aktuelle persönliche Bestzeiten und Erfolge jedoch nicht älter als 3 Jahre;
    - 1 oder 2 aktuelle Portraitfotos ohne Sportbrille (mind. 300 dpi) inkl. Veröffentlichungsrechten;
    - Kopie des Reisepasses;
    - Link zu World Athletics www.worldathletics.org/athletes

  4. Das Formular und die Unterlagen sind zu senden an: [email protected] (unvollständige Formulare und Formulare ohne Unterlagen werden nicht berücksichtigt).

  5. Mit die eingeladenen Eliteläufer*innen wird eine individuelle Vereinbarung abgeschlossen.

  6. Im Vorfeld des StraLugano können Medientermine angesetzt werden, bei denen Eliteläufer*innen anwesend sein sollten.

  7. Nicht eingeladene Eliteläufer*innen, müssen sich auf dem ordentlichen Weg anmelden und die Anmeldegebühr selbst bezahlen. Sie tragen sämtliche Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung selbst.

  8. Wichtig: Für Eliteläufer*innen aus visumspflichtigen Nationen sind die entsprechenden Visumsanträge bei den zuständigen Behörden selbst zu stellen.

  9. Bei einem Schlussrang von 1 bis 6 Overall sind die Gewinner im Halbmarathon und die 1 bis 3 Overall im 10km CityRun preisgeldberechtigt. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist Pflicht.

  10. Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt nach den Weisungen der Vereinigung StraLugano.

  11. Es werden weder Preisgelder noch Reisespesen bar ausbezahlt. Die Überweisung erfolgt auf das vorgängig mitgeteilte Bank- oder Postkonto.

  12. Für ausländische Athleten: Preisgelder und Honorare verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und brutto. Auf Beträge von mehr als CHF 300 bis CHF 1'000 wird eine Quellensteuer von 20% und auf Beträge von mehr als CHF 1'000 von 25% erhoben.

  13. Durch Swiss Sport Integrity www.sportintegrity.ch können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Erst nach Vorliegen der negativen Resultate werden Reisespesen und Preisgelder überwiesen.

  14. Die Verwendung von jeglichen technischen Hilfsmitteln wie, Begleitung durch Bikes, Velos, nicht akkreditierten Pacemaker, Kopfhörer et cetera ist strikte untersagt. Im Weiteren gilt das Reglement der Vereinigung StraLugano.

  15. Die Vereinigung StraLugano übernimmt keine Verantwortung bei Missachtung dieser Richtlinien!

Für weitere Informationen steht Ihnen Richi Umberg, der Eliteathlet*innen-Verantwortliche für die Rekrutierung, gerne zur Verfügung: [email protected]