- Für diese Ausgabe der StraLugano-Veranstaltungen wie 21km Halbmarathon,
10km CityRun, Monte Brè Challenge Race und StraCombinata hat das OK geplant, maximal 20 (zwanzig) schweizerische und ausländische
Eliteläufer*innen zu rekrutieren.
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Eliteathleten*innen, die unser Anforderungsprofil erfüllen, werden von unseren
offiziellen Vertretern direkt kontaktiert und zur Teilnahme eingeladen. Diejenigen,
die unsere Richtlinien entsprechen, werden gebeten, das Anmeldeformular auszufüllen
und an einen unserer Eliteathleten-Verantwortlichen zu senden.
- Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt der Athlet ausdrücklich,
dass er alle geltenden Bestimmungen für die Teilnahme an den Veranstaltungen
von StraLugano (insbesondere die "Allgemeine Teilnahmebedingungen") gelesen, verstanden und
vollständig akzeptiert hat.
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Mit den engagierten Eliteathlet*innen wird eine spezielle
Vereinbarung getroffen. In den drei Wochen vor und nach der StraLugano dürfen sie an keinem Rennen teilnehmen, das länger als ein Halbmarathon ist.
Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, die Preise und Reisekosten zu
kürzen.
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Eliteathlet*innen, die nicht offiziell vom OK eingeladen werden, müssen sich auf
dem üblichen Weg anmelden und das Startgeld bezahlen. Sie müssen auch für ihre
Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten aufkommen.
- Wichtig:
Eliteathlet*innen, die in Ländern mit Visumspflicht wohnen, müssen
ihr Visum persönlich bei den zuständigen Behörden beantragen. Das Verfahren
geht nicht zu Lasten des
OK StraLugano.
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Die Teilnahme am
technischen Meeting vom Samstag ist für die Eliteathlet*innen
des Halbmarathons obligatorisch.
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Athlet*innen, die in der Overallwertung bis zum fünften Platz (5)
klassiert sind, haben Anspruch auf ein Preisgeld. Die Auszahlung der Preise
erfolgt nach den vom OK StraLugano festgelegten
Richtlinien. Die Teilnahme an der Preisverteilung
ist obligatorisch und ein wichtiger Teil des Wettkampfes.
- Im Falle eines Ausstiegs während des Rennens werden die Kosten nur dann erstattet,
wenn der Athlet mindestens die Hälfte der Strecke absolviert hat.
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Die Auszahlung der Preisgelder und die Rückerstattung
der Reisekosten erfolgt nicht in bar, sondern per Post- oder Banküberweisung. Die
Zahlung erfolgt auf die dem OK StraLugano zuvor mitgeteilte Kontonummer. Für Athlet*innen, die außerhalb der Schweiz leben, muss die
Quellensteuer von den Preisgeldern abgezogen werden. Weitere
Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Website:
https://www4.ti.ch/dfe/dc/dichiarazione/informazioni-e-documentazione-sullimposte-alla-fonte/informazioni-sullimposte-alla-fonte/
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Antidoping: es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Swiss Sport Integrity www.sportintegrity.ch führt regelmässig Dopingkontrollen bei den besten Athlet*innen durch. Nur im Falle eines negativen Ergebnisses werden die Reisekosten und die Preisgelder gezahlt.
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Die Verwendung von technischen Hilfsmitteln wie Kopfhörern, Walkingstöcken usw. ist strengstens
untersagt. Dies ist in den Vorschriften festgelegt.
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Die OK lehnt jede Haftung für die Nichteinhaltung dieser Richtlinien ab.
Für weitere Informationen steht Ihnen Richi
Umberg, der Athlet*innen-Verantwortliche
für die Rekrutierung, gerne zur Verfügung:
[email protected]
» Elite-Bewerbungsformular