Allgemeinen Teilnahmebedingungen

Wichtig! Text übersetzt aus dem Italienischen mit Deepl.com

A. ALLGEMEINE REGELN

1. Gültigkeit der vorliegenden allgemeinen Bedingungen, anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Die Person, die sich für einen oder mehrere von der Vereinigung StraLugano (im Folgenden nur "StraLugano") organisierte Wettkämpfe anmeldet, akzeptiert die vorliegenden allgemeinen Bedingungen. Im Falle von Widersprüchen mit den in andere Sprachen übersetzten Fassungen ist die italienische Fassung maßgebend.

Diese Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass andere oder zusätzliche Personen (Dritte) angemeldet werden. Bei diesen Dritten wird davon ausgegangen, dass sie die Person, die die Einreise vornimmt, dazu ermächtigt haben. Werden minderjährige Läufer von Dritten angemeldet, so wird davon ausgegangen, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Das Vertragsverhältnis zwischen StraLugano und den registrierten Personen unterliegt dem schweizerischen materiellen Recht (mit Ausnahme der Kollisionsnormen) und die ordentlichen Gerichte von Lugano sind im Falle von Rechtsstreitigkeiten ausschliesslich zuständig.

2. Organisator und Informationen
Associazione StraLugano
Casella Postale 4645
CH 6904 Lugano
(di seguito anche ”organizzatore”)
Presidente: Walter Lisetto, Lugano
Sito web: www.stralugano.ch
E-mail: [email protected]

Die Veranstaltung in StraLugano wird unter dem Patronat und den Richtlinien des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes organisiert. (https://www.swiss-athletics.ch).

3. Absage oder Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, zu verschieben oder zu ändern, entweder aufgrund von Hinweisen oder Empfehlungen der zuständigen Behörden (Bund und/oder Staatsrat des Kantons Tessin) oder aufgrund eigener Einschätzungen und Entscheidungen im Falle einer nachgewiesenen Not-, Gefahren-, Epidemie- oder Pandemiesituation. Bei einer Absage oder Änderung des Veranstaltungstermins aus diesen Gründen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

B. ANMELDUNG

4. Eintrittsgelder
Die Teilnahmegebühren sind auf der Website www.stralugano.ch für die verschiedenen Auswahlverfahren angegeben.

5. Einsendeschluss
Anmeldungen sind ab den auf der Website www.stralugano.ch angegebenen Daten möglich und werden bis zum Ablauf der Frist abgeschlossen sein.

Sollte die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, besteht die Möglichkeit, sich später anzumelden, was mit einem Aufpreis und dem Wegfall von Leistungen verbunden sein kann.

6. Anmeldung und Bezahlung
Online über www.stralugano.ch, mit einem Link auf der Website des Zeitmessungssystems und unter Befolgung der Anweisungen. Bezahlung per Kreditkarte oder Banküberweisung. Im Falle eines Rücktritts vom Rennen wird von StraLugano keine Rückerstattung gewährt.

Bei der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine Rücktritts-/Verzichtsversicherung für den Fall von Krankheit oder Unfall abzuschließen. Dies ist keine Dienstleistung von StraLugano. (Informationen: https://www.datasport.com/de/erv/).

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer jederzeit und ohne Rückerstattung des gezahlten Betrags zu disqualifizieren, wenn sie bei der Anmeldung falsche Angaben zu ihrer Person gemacht haben.

Der Organisator kann die Teilnehmerzahl begrenzen. In diesem Fall können später eingehende Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.

Doppelte Anmeldungen werden nicht zurückerstattet, berechtigen aber zu einem kostenlosen Start für das folgende Jahr.

Die Startnummer kann gegen Zahlung einer Gebühr von CHF 10.00 auf eine andere Person übertragen werden. Es ist nicht möglich, die Art des Rennens, für das man sich angemeldet hat, zu ändern. Änderungen sind nur bis zum Zeitpunkt des Drucks der Startnummern möglich und werden nur gegen Vorlage einer Anmelde- oder Zahlungsbestätigung vorgenommen.

Findet die Veranstaltung aufgrund der Bestimmungen in Ziffer 3 oder aus anderen Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen nicht zum vorgesehenen Termin statt, hat die Person, die sich angemeldet und die entsprechende Gebühr entrichtet hat, ausschließlich das Recht, ohne weitere Kosten am nächsten Auswahlverfahren der gleichen Art teilzunehmen. Die gezahlte Gebühr wird nicht zurückerstattet.

7. Startnummernausgabe
Die Startnummern sind auf die vom Veranstalter vor Ort angegebene Weise und an den angegebenen Stellen abzuholen.

C. SICHERHEIT

8. Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer und Zuschauer
Für die Teilnahme am StraLugano-Lauf ist weder ein ärztliches Attest noch eine Verbandsmitgliedschaft erforderlich, jedoch bestätigt jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung selbst, dass er für die Teilnahme an diesem Lauf ausreichend trainiert ist, sich in guter körperlicher Verfassung befindet und seine Gesundheit ärztlich bestätigt ist".

Im Falle von Notfällen und/oder behördlichen Vorschriften (z.B. COVID-19) kann der Veranstalter jederzeit (d.h. auch nach der Anmeldung) verlangen, dass der Teilnehmer als Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung Bescheinigungen und/oder andere geeignete Unterlagen (z.B. Impfausweis, "Covid-Pass" und dergleichen) besitzt und vorlegt.

Sehr intensive Aktivitäten können sich negativ auswirken, wenn bereits eine Herz-Kreislauf-Erkrankung vorliegt. Den Teilnehmern wird empfohlen, sich vor dem Start eines StraLugano-Laufs und generell vor einer längeren körperlichen Anstrengung einer gründlichen medizinischen Untersuchung (mit Belastungs-EKG) zu unterziehen. Der Veranstalter empfiehlt Läufern, die älter als 40 Jahre sind und/oder unter Herz- oder Lungenproblemen gelitten haben oder zu einer Risikogruppe gehören, sich regelmäßig ärztlich untersuchen zu lassen.

Wenn der Teilnehmer in den drei Monaten vor dem Wettbewerb an einer Krankheit oder Fieber leidet, muss er von der Teilnahme zurücktreten.

Der Veranstalter empfiehlt, vor, während und nach dem Wettkampf ausreichend zu trinken. Wenn der Teilnehmer während des Rennens eine Verletzung, starke Ermüdung, offensichtlichen Schwindel, starke Schmerzen usw. erleidet, muss er das Rennen sofort abbrechen und den Wettbewerb aufgeben.

Die Rennleitung von StraLugano und das anwesende medizinische und sanitäre Personal können den Teilnehmer bei offensichtlicher Atemnot zum sofortigen Abbruch des Rennens auffordern. Wird das Rennen trotz dieser Empfehlungen und Hinweise fortgesetzt, geschieht dies unter der Verantwortung des Teilnehmers, ohne Anspruch auf Leistungen (auch medizinischer Art) seitens des Veranstalters, der im Falle von gesundheitlichen Problemen keine Verantwortung übernimmt.

Die Verwendung von Kopfhörern während des Rennens wird nicht empfohlen, um die Mitteilungen der Sicherheitskräfte auf der Strecke hören zu können. Die Rennleitung kann das Rennen jederzeit unterbrechen, wenn dadurch die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet wird.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten.

9. Sicherheitskonzept
Der Veranstalter ist für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts und die Koordinierung aller erforderlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Zivilschutz, medizinisches Personal usw.) verantwortlich.

Die Anweisungen des Sicherheitspersonals (insbesondere der örtlichen Polizei) sind zu befolgen und haben im Falle von Konflikten mit abweichenden Anweisungen von Dritten Vorrang.

10. Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer, wenn sie sie in Anspruch nehmen wollen.

Die Organisation lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls, einer Beschädigung oder eines Diebstahls ab.

D. DATENSCHUTZ

11. Datenschutz
Die Verwendung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung auf www.stralugano.ch/datenschutz (auf Italienisch) geregelt, auf die für weitere Informationen verwiesen wird und die Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen ist.

Der Läufer verpflichtet sich, dem Veranstalter personenbezogene Daten Dritter nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese oder deren gesetzliche Vertreter mit der geltenden Datenschutzerklärung vertraut sind und nur dann, wenn sie nach dem geltenden Datenschutzrecht dazu befugt sind.

Fotos und Filme, die im Rahmen unserer Veranstaltung gemacht werden, können kostenlos im Fernsehen, im Internet, in unserem Werbematerial, in unseren Zeitschriften und in unseren Büchern verwendet werden.

E. WETTBEWERBSREGELN

12. Wettbewerb
Den Anweisungen und Anordnungen des Rennleiters, des Sicherheitspersonals und des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Veranstaltung wird nach dem Reglement des Schweizerischen Leichtathletikverbandes (SwissAthletics) und nach den auf der Website aufgeführten Kategorien durchgeführt. Teilnehmen können alle, die das angegebene Alter erreicht haben.  

Die Strecke ist nach den Bestimmungen der AIMS/IAAF vermessen und homologiert.

Die Zeit wird mittels eines in der Startnummer integrierten Chips gemessen. Die Startnummern sind gut sichtbar auf der Vorderseite anzubringen und auf der Brust zu tragen.

Private Begleiter mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrräder und Inlineskates, sind nicht zugelassen. Auf der gesamten Rennstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot. Hunde, Kinderwagen usw. sind nicht erlaubt. Es ist verboten, die Strecke zu kürzen, und es sind auch keine unerlaubten Hilfsmittel erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist die Teilnahme mit einem Rollstuhl nicht möglich, es sei denn, der Veranstalter schreibt etwas anderes vor, insbesondere bei bestimmten Arten von Rennen.

13. Doping
Für diesen Wettbewerb gelten die aktuellen Dopingbestimmungen von Swiss Sport Integrity.

Dopingkontrollen können (auch ohne Vorwarnung) durchgeführt werden.

Mit der Teilnahme unterziehen sich die Läuferinnen und Läufer dem Antidoping-Reglement von Swiss Sport Integrity und anerkennen die ausschliessliche Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Sport Integrity und des Schiedsgerichts für Sport (CAS) in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (www.sportintegrity.ch).

14. Startraster
Die Läufer müssen sich mindestens 10 Minuten vor dem Start an den Startplätzen einfinden. Im Falle einer Verspätung behält sich die Rennleitung das Recht vor, den Läufer zu disqualifizieren und ihn nicht starten zu lassen.

15. Zeitlimiten
Es wurde ein Zeitlimit festgelegt, um einen reibungslosen Ablauf der Rennen zu gewährleisten und zu vermeiden, dass die letzten Teilnehmer von den ersten überholt werden (zwei Runden) oder andere Unannehmlichkeiten oder Gefahren entstehen.

Sofern der Rennleiter nichts anderes bestimmt, gelten die folgenden Zeitlimits:

  • “21Km Half Marathon” und “21Km HM RelayRun” Zeitlimit von 2h50’
  • “10Km CityRun” Zeitlimit von 1h45’
  • "Monte Brè Challenge Race" Zeitlimit von 2h30'

Läufer, die nach diesem Zeitfenster ankommen, werden nicht klassiert.

Das Ende des offiziellen Rennens wird durch den "Besenwagen" bestimmt, der sich nach der Höchstzeit auf dem Weg zur Ziellinie befindet. Läufer, die vom "Besenwagen" überholt werden, müssen ihre Startnummer abgeben und werden vom Rennen ausgeschlossen; sollten sie auf der Strecke weiterlaufen, tun sie dies auf eigenes Risiko, da die Sicherheit (auch die medizinische) der vom "Besenwagen" überholten Personen nicht gewährleistet ist.

16. Zeitmessung
Die Zeitmessung wird mit einem Mikrochip durchgeführt, der in den Latz eingesetzt wird.

17. Umkleideräume, Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen und Wertgegenständen
Für alle Läufe, außer dem Run4Charity und dem KidsRun, stehen Umkleideräume, Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände und Wertsachen zur Verfügung.

Persönliche Gegenstände (Ersatzkleidung, Taschen, Rucksäcke usw.) können in einem überdachten und gekennzeichneten Bereich aufbewahrt werden, zu dem nur die für die Veranstaltung angemeldeten Personen Zugang haben. Dieser Lagerbereich ist unbeaufsichtigt und wird vom Veranstalter nicht überwacht. Es ist nicht ratsam, Wertsachen in diesem Bereich zu deponieren (für die der Veranstalter im Falle von Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigung nicht haftet).

Kleine Wertsachen (Geldbörsen, Schlüssel, Mobiltelefone, persönliche Dokumente und dergleichen) können in der Obhut des Veranstalters und unter Aufsicht in einem dafür vorgesehenen Bereich deponiert werden. Diese Gegenstände sind mit einer Quittung für die spätere Abholung abzugeben.

18. Ranglisten
Die Rangliste kann unmittelbar nach dem Zieleinlauf online auf der Website des Zeitmessungsdienstes oder später auf www.stralugano.ch eingesehen werden.

Etwaige Beschwerden müssen innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung der Rangliste per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: [email protected]

19. Preise
Sowohl die Preisgelder als auch die einzelnen Preise für die jeweiligen Wettbewerbe sind unter www.stralugano.ch zu finden.

Preise, die bei der Preisverleihung am Tag der Veranstaltung nicht vom Berechtigten (oder einer von ihm schriftlich benannten Person) abgeholt werden, bleiben Eigentum des Veranstalters und werden nicht an dessen Wohnadresse geschickt.

20. Öffentliche Verkehrsmittel
Mögliche Erleichterungen und Möglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel und des Shuttle-Service sind auf der Website www.stralugano.ch angegeben.